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Für Einzelsitzung berechne ich 60 € (60 Minuten).
Für Paarberatung berechne ich 80 € für eine Sitzung (60 Minuten).
Da es sich bei meiner Praxis um keine vertragspsychotherapeutische Praxis handelt, kann ich nicht mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. Nur in wenigen Einzelfällen ist ein Teil der Kostenübernahme in meiner Praxis im Rahmen des sogenannten Erstattungsverfahrens möglich.
Wenn Sie bei sich vor Ort keinen Termin bei einem zugelassenen Psychotherapeuten bekommen können, haben Sie deshalb die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme bei einem nicht zugelassenen Psychotherapeuten zu beantragen. Der § 13 (3) Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung vor: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“
Für diese Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse müssen Sie nachweisen, dass kein Vertragsbehandler Kapazitäten frei hat. Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertragstherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können. Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Vertragsbehandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei. Des weiteren können Sie eine Bescheinigung der Notwendigkeit einer Psychotherapie beilegen. Dies kann zum Beispiel die Empfehlung eines Arztes oder einer Klinik sein.
Supervision Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Supervision und werden im Einzelfall ausgehandelt.
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